Rechtsanwälte

Vertragsrecht

Das Bürgerliche Gesetzbuch ermöglicht es jedem Einzelnen seine Rechtsverhältnisse selbstständig und nach seinem freien Willen durch Rechtsgeschäft zu gestalten (Grundsatz der Privatautonomie). Ein Aspekt der Privatautonomie ist die Vertragsfreiheit.

Danach hat jeder das Recht frei darüber zu entscheiden, ob und mit wem er Verträge abschließen will, sowie die Freiheit, den Inhalt der von ihm abgeschlossenen Verträge zu bestimmen.

Die Vertragsfreiheit findet jedoch ihre Schranken, wenn überragende Interessen der Allgemeinheit oder grundlegende Wertentscheidungen der Rechtsordnung gefährdet sind. Unsere Betreuung soll es jedem Einzelnen ermöglichen, sein Recht auf Vertragsfreiheit uneingeschränkt ausleben zu können.

Unsere Beratungstätigkeit im Vertragsrecht umfasst:

Prüfung und/oder Erstellung von

  • schuldrechtlichen Verträgen aller Art, insbesondere
  • Kaufverträge
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Leasingverträge
  • Franchiseverträge
  • Werkverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • IT-Verträge
  • wettbewerbsrechtliche Verträge
  • markenrechtliche Vereinbarungen, etc.
  • Rahmenlieferverträgen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen) für den nationalen und internationalen Rechtsverkehr
  •    Vertretung und Begleitung in gerichtlichen Streitverfahren aller Art

Familienrecht

Familienrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Inbegriff der Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe- und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regeln, aber ggf. auch verwandtschaftsersetzende Funktionen (wie bei Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft) haben.

Das staatliche Interesse kommt im Familienrecht dadurch zum Ausdruck, dass im Gegensatz zu den übrigen Teilen des Zivilrechts die Vorschriften meist zwingendes Recht enthalten.

Unsere Beratungstätigkeit umfasst:

  • Prüfung von Rechtsfragen und vertraglichen Gestaltungen im Zusammenhang mit der Anbahnung der Ehe oder anderen Formen der Partnerschaft
  • Prüfung von Rechtsfragen und vertraglichen Gestaltungen im Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe
  • Umgangsrecht
  • Elterliche Sorge 
  • Sorgerecht 
  • Ehegattenunterhalt 
  • Kindesunterhalt 
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Prüfung von Rechtsfragen und vertraglichen Gestaltungen im Zusammenhang mit der Einschränkung oder dem Wegfall der Geschäftsfähigkeit (General- und Vorsorgevollmacht)
  • Minderjährigen und/oder Erwachsenenadoption
  • Vertretung und Begleitung in familienrechtlichen Streitverfahren, insbesondere Ehescheidungsverfahren

Erbrecht

Das Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern.

Subjektiv ist Erbrecht ein Komplex aller Befugnisse, die mit dem Erbfall originär in der Person des Erben zur Entstehung gelangen und sich allein auf seine Erbenstellung beziehen. Im objektiven Sinne ist Erbrecht die Gesamtheit aller privatrechtlichen Vorschriften, die nach dem Tode eines Menschen die Weitergabe seines Vermögens regeln.

Unsere Beratungstätigkeit auf diesem Gebiet umfasst insbesondere die Prüfung aller Rechtsfragen und die Gestaltung von Vereinbarungen, die zum Gegenstand haben:

  • gesetzliches und testamentarisches Erbrecht, insbesondere Testamentsgestaltung
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbschaftssteuerfragen und andere steuerlich relevante Sachverhalte im Zusammenhang mit erbrechtlichen Lebenssachverhalten
  • vorweggenommene Erbfolge / lebzeitige Vermögensübertragung
  • Vermächtnisse
  • Entzug von Erbrechten (Enterbung)
  • Prüfung und Gestaltung von erbrechtlichen Sachverhalten bei Beteiligung von Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten und Nachlassvermögen in verschiedenen Staaten
  • Zu unserer betreuenden Tätigkeit im Erbrecht gehören insbesondere die Übernahme von Testamentsvollstreckeraufgaben und die Abwicklung internationaler Erbfälle sowie die Vertretung und Begleitung in erbrechtlichen Streitverfahren aller Art

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht beinhaltet alle Rechtsfragen der Rechte von Grundstücken. Grundstücksrecht stellt schwerpunktmäßig den Grundstückskaufvertrag und die so genannten dinglichen Rechte an Grundstücken dar.

Gesetzliche Grundlagen sind die Vorschriften des III. Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Das Grundstücksrecht umfasst jedoch nicht nur das Vollrecht, namentlich als Eigentum bezeichnet, sondern auch die grundstücksgleichen Rechte wie z. B. das Erbbaurecht oder Wohnungseigentumsrecht. Zu den beschränkt dinglichen Rechten zählen die so genannten Grunddienstbarkeiten, die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten, der Nießbrauch, die Reallast, das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte, also Hypothek, Grund- und Rentenschuld.

Unsere Beratungstätigkeit auf diesem Gebiet umfasst insbesondere die Prüfung und/oder Erstellung von:

  • Grundstücks-, Erbbaurechts- und Wohnungseigentumsverträgen
  • Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldvereinbarungen
  • Nießbrauchsrechten, Reallasten und anderen dinglichen Rechten
  • Vertretung und Begleitung in gerichtlichen Streitverfahren aller Art, die das Immobilienrecht betreffen.

Gesellschaftsrecht

Die Normen des Gesellschaftsrechtes definieren die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Teilnehmer – natürliche Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechtes und des Privatrechtes – für den Austausch von Leistungen im Wirtschaftsverkehr auf nationaler und internationaler Ebene.

Diese Normen legen die Rahmenbedingungen für die Organisation von Körperschaften, insbesondere in der Form von Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder einer ausländischen Rechtsordnung fest.

Eine wesentliche Anforderung jeder Teilnahme am Waren- und Dienstleistungsaustausch sowie der Organisation von Körperschaften, ist die Berücksichtigung nationaler und bei grenzüberschreitenden Aktivitäten internationaler steuerlicher Rahmenbedingungen.

Unsere Beratungstätigkeit umfasst:

  • die Begleitung von natürlichen Personen und Körperschaften bei der Erstellung von handelsrechtlichen Verträgen, Vertriebs- und Marketingverträgen, Franchiseverträgen, und Entwicklungsverträgen, Qualitätssicherungsverträgen, Lieferungsverträgen, IT- und Kommunikationsverträgen, Anmeldung und Betreuung von nationalen und internationalen Marken.
  • die Gründung von Unternehmen nach deutschem Recht oder einer anderen Rechtsordnung, insbesondere die Erstellung von Gesellschaftsverträgen für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Beratung der Organträger.
  • die Gestaltung von Umwandlungsmaßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz.
  • die Begleitung und Entwicklung von Unternehmenstransaktionen oder Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich von M & A Strukturen.
  • die Begleitung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Maßnahmen
  • die Betreuung von Urheberrechten und die Gewährleistung des Urheberschutzes
  • die Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren und die Übernahme von Schiedsrichterfunktionen sowie Mediationsaufgaben
  • die Vertretung und Begleitung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitverfahren aller Art.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eine Sonderrechtsordnung die zum Gegenstand hat, die Anwendung von deutschen und europäischen Vorschriften im Bereich des Individualarbeitsrechtes und des Kollektivarbeitsrechtes.

Unsere Beratungstätigkeit umfasst:

  • die Entwicklung und Prüfung von Mitarbeiterverträgen, die das Rechtsverhältnis von Mitarbeiter und Unternehmen zum Gegenstand haben.
  • die Entwicklung und Begleitung des Abschlusses von Verträgen, die von Unternehmen und Organmitgliedern abgeschlossen werden, wie Geschäftsführerdienstverträge einschließlich Zielvereinbarung
  • Beratung von Vertragsparteien kollektiv arbeitsrechtlicher Verträge wie Tarifverträge
  • Übergeordnete Vertretung und Begleitung in Arbeitsstreitverfahren.