Notariat

Erbrecht

Der erbrechtlichen Beratung durch den Notar kommt eine zentrale Bedeutung zu. Dabei hat der Notar vor allem zivilrechtliche und familiäre Gesichtspunkte, wie etwa die Versorgung von Angehörigen.

Von besonderer Bedeutung sind erbrechtliche Gestaltungen bei der Weitergabe von Unternehmen und komplexen Vermögensstrukturen an die nächste Generation. Sie vermeiden teure Erbauseinandersetzungen und sichern den Fortbestand des Unternehmens und der zu übertragenden Vermögensgegenständen.Neben der vorsorgenden, erbrechtlichen Beratung kann dem Notar auch die Regelung von Nachlassangelegenheiten übertragen werden. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen sowie die Durchführung von Erbauseinandersetzungen.

Gesellschaftsrecht

Wer geschäftlich aktiv werden will, steht vor der Frage, in welcher Rechtsform dies geschehen soll.

Bei der Suche nach der individuell besten Lösung steht ihm der Notar zur Seite. Er erläutert die unterschiedlichen Möglichkeiten unternehmerischer Tätigkeit (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft), gestaltet die erforderlichen Verträge und veranlasst die notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister.

Auch nach der Gründung betreut der Notar Unternehmen in ihren laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Das gilt insbesondere für Satzungsänderungen, die Durchführung und Beurkundung von Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Unternehmenskäufen, Börsengänge etc.

Immobilienrecht

Ein wesentliches Tätigkeitsfeld des Notars ist das Immobilienrecht.
Der Notar entwirft und beurkundet beispielsweise Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen sowie Erbbaurechte.
Ferner steht er seinen Klienten als Berater bei Immobilienschenkungen wie etwa im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge zur Verfügung.
Der Notar arbeitet in allen diesen Fällen die erforderlichen Vertragstexte aus, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten. So besorgt er z.B. notwendige behördliche Genehmigungen, kümmert sich um die Löschung von Rechten im Grundbuch. Im Rahmen von Finanzierungen von Immobilien beurkundet der Notar Grundschulden und Hypotheken.

Familienrecht

Im Familienrecht wird der Notar bei der Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen und Adoptionen tätig. 

Insbesondere vor einer Eheschließung ist eine Beratung über das gesetzliche Eherecht und die Möglichkeiten, dieses durch Vereinbarung zwischen den Eheleuten zu ändern, sachgerecht.

Dabei macht der Notar seine Klienten auch auf die vielfältigen Wechselwirkungen des Familienrechts mit anderen Rechtsgebieten aufmerksam. Er erläutert beispielsweise, dass die Wahl des Güterstandes Auswirkungen auf die Erbfolge und die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Ehepartner haben kann. Auch auf haftungsrechtliche Aspekte weist er hin.

Der Notar kann auch die Funktion als neutraler Berater und Schlichter in einem etwaigen Scheidungsverfahren zwischen den Ehegatten übernehmen und so zu einer einvernehmlichen Trennung beitragen.