Geschichte

Die Geschichte der ältesten Rechtsanwaltskanzlei in Menden beginnt im Jahre 1883.

Am 04. April 1883 wurde zur Gründung der Kanzlei der Justizrat Rechtsanwalt und Notar Josef Stehling (geb. am 16. Februar 1855) in die beim Amtsgericht Menden geführte Liste der Rechtsanwälte eingetragen.

Er war bis zum Jahre 1903 der einzige in Menden zugelassene Anwalt.

Justizrat Stehling verlegte im Jahre 1895 die Kanzlei in das von ihm erworbene Haus Unnaer Straße 21.

Das kontinuierliche Wachstum und die Übernahme von Mandanten mit regionalem und überregionalem sowie später internationalem Bezug erforderte im Jahre 2000 die Errichtung eines neuen Bürogebäudes an der Bodelschwinghstraße 37, in dem sich der Sitz der Kanzlei seither befindet.

Die von Justizrat Stehling gegründete Kanzlei wurde in kontinuierlicher Folge von verschiedenen Rechtsanwälten und Notaren fortgeführt und weiterentwickelt, maßgeblich durch Dr. Friedrich Gottlob, Werner Beckenbauer und Ernst Kayser.

Insbesondere Rechtsanwalt und Notar Ernst Kayser hat der Kanzlei eine überregionale Bedeutung, vor allem im Bereich des Wirtschaftsrechtes, gegeben.

Das Archiv der Kanzlei gibt Auskunft darüber, dass viele Mendener Familien und Unternehmen von den in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälten und Notaren seit mehreren Generationen beraten und betreut werden. Von den Notaren, die in der Kanzlei ihre Amtstätigkeit ausgeübt haben, sind inzwischen mehr als 160.000 Urkunden abgewickelt worden.

Heute sind in der Kanzlei BECKENBAUER KOERDT KAYSER vier Rechtsanwälte und mehr als zehn weitere juristische Sachbearbeiter tätig, die sich mit Kompetenz und einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft für die Ziele der Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsgebieten engagieren.

Das Amt des Notars übt Rechtsanwalt und Notar Christian Unkhoff aus.

In einer Zeit des globalen Austausches von Informationen und Wissen, wozu auch das Rechtswissen gehört, ist die Erfahrung im Umgang mit solchen neuen sich entwickelten Rechtssystemen eine unabdingbare Voraussetzung für eine qualifizierte und zukunftsfähige kompetenzgetragene Rechtsberatung, insbesondere auch mit örtlichem Bezug in den Rechtsgebieten Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht sowie Wettbewerbsrecht.

BECKENBAUER KOERDT KAYSER hat sich dieser Entwicklung von Beginn an gestellt und betreut und berät neben einer wachsenden Anzahl von Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen in Menden und in der Region auch eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen aller Größenordnung bei ihren Aktivitäten in Deutschland, in Europa und anderen Teilen der Welt.

Im Fokus der Beratungsdienstleistung von BECKENBAUER KOERDT KAYSER steht die kompetente, ergebnisorientierte und umfassende Beratung der Mandanten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, sowie die rechtsgestaltende Beratung privater oder geschäftlich motivierter Aktivitäten im nationalen und internationalen Bereich.

Die Entwicklung von individuellen Lösungen und Gestaltungen für die Beratungsanforderungen der Mandanten und deren kompetenzgetragene Umsetzung ist ein wesentliches Merkmal, dem sich die Rechtsanwälte und Notare von BECKENBAUER KOERDT KAYSER seit Jahrzehnten verpflichtet fühlen.